Was bedeutet Betreuungsweisung?
Die Betreuungsweisung ist eine ambulante Maßnahme, die vom Jugendgericht angeordnet wird. Es handelt sich dabei um eine Einzelfallhilfe. Die Betreuungshelferin oder der Betreuungshelfer soll den zu betreuenden Personen bei der Bewältigung von Problemen helfen und damit deren Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit fördern.
Wer erhält diese Hilfe?
Die Zielgruppe sind männliche und weibliche Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14- 21 Jahren, die strafrechtlich zum ersten oder wiederholten Mal in Erscheinung getreten sind. Es handelt sich dabei um Personen, deren Problemlagen in verschiedenen Lebensbereichen angesiedelt sind.
Diese Lebensbereiche sind z.B., Arbeit oder Ausbildung, Familie, Freundeskreis und Partnerschaft. Themen wie Abklärung der finanziellen Situation, der aktuellen Wohnsituation und der Umgang mit Behörden sind Bestandteil der Hilfe. Der gemeinsamen Zusammenarbeit in der Betreuungsweisung liegt das Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" zugrunde.
Zielsetzungen der Hilfe
Die Zielsetzungen sind, das nicht die Bestrafung im Vordergrund steht, sondern der Erziehungsgedanke bei den betroffenen Personen. Das Ziel ist eine Veränderung im Denken und Handeln der zu Betreuenden zu erreichen. Immer verbunden mit einer zielgerichteten positiven Verselbstständigung und dem Leben zugwandte entwicklungsfördernden Veränderungen im Sozialverhalten.