Wiedergutmachung

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, den aus Anlass einer Straftat entstandenen Konflikte und die Tatfolgen in einer persönlichen Begegnung mit Hilfe eines neutralen Vermittlers eigenverantwortlich zu lösen.

 

Es ist ein meist außergerichtliches Verfahren, das auf die freiwillige Teilnahme der Betroffenen beruht und in dem eine von allen Beteiligten akzeptierte Vereinbarung über den Tatfolgenausgleich angestrebt wird.

 

Hervorzuheben ist, dass der TOA die einzige Maßnahme im Strafrecht ist, die Geschädigte aktiv einbezieht und damit die Opferinteressen stärker zur Geltung bringt. Die Zielgruppe des Projekts sind jugendliche und heranwachsende Beschuldigte einer Straftat (14 bis 21 Jahre) und deren Opfer.

 

Wege zum Täter- Opfer- Ausgleich

Geeignete Fälle werden unserer Fachstelle in der Regel durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht und der Jugendgerichtshilfe zugewiesen. Sie können sich aber auch als Geschädigter oder Beschuldigter selbst bei uns melden.